BFH-Urteile

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Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteile)

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) ist das oberste deutsche Finanzgericht und dementsprechend wichtig sind seine Urteile. Zum BFH kommen Sie nur in einem Revisionsverfahren bzw. Beschwerdeverfahren nach einem Finanzgerichtsurteil. Der Rechtszug geht im Steuerrecht nur über 2 Instanzen: Finanzgericht - BFH. Die erste Instanz fehlt, da das Finanzamt über Einsprüche zunächst selbst entscheidet. Allerdings entscheidet ein anderer Finanzbeamte als der Sachbearbeiter aus der Rechtsbehelfsstelle. Vor dem BFH können Sie sich nicht mehr selbst vertreten. Hier finden Sie einen Steuerberater, der Sie vor dem BFH vertreten kann. Die Kosten für ein BFH-Urteil können - abhängig vom Streitwert - hoch sein. Es empfiehlt sich daher vorher eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Das BFH-Urteil bindet bindet - wie in allen finanzgerichtlichen Verfahren - nur die am Rechtsstreit beteiligten Personen (§ 110 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung). Erst durch eine Veröffentlichung der BFH-Urteile bzw. Beschlüsse im Bundessteuerblatt Teil II (BStBl II) werden die Finanzämter angewiesen, diese BFH-Urteile auch in anderen Fällen anzuwenden. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben beschließen, welche BFH-Urteile im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht werden und somit allgemein anzuwenden sind.

Es gibt aber auch BFH-Urteile, die der Finanzverwaltung nicht gefallen. Diese BFH-Urteile werden nicht veröffentlicht. Es gibt aber auch BFH-Urteile, die mit einem sogenannten Nichtanwendungserlass belegt werden, d.h. die Finanzverwaltung darf das BFH-Urteil nicht über den Einzelfall hinaus angewendet werden. Nichtanwendungserlasse werden im als BMF-Schreiben im Bundessteuerblatt I (BStBl I) veröffentlicht. Nichtanwendungserlasse sind verfassungsrechtlich nicht unproblematisch. In der Regel wird dann versucht, das "Steuersparmodell" über eine Gesetzesänderung zu schließen. Den Steuerpflichtigen bleibt dann nur der Rechtsweg, um ihr gutes Recht zu erhalten.

 

BFH-Urteile - online

 

BFH-NV

Die meisten BFH-Urteile werden nicht zur amtlichen Veröffentlichung freigegeben, weil diese zum Teil keine über den Einzelfall hinaus bedeutsamen oder grundsätzlichen Erkenntnisse enthalten. Zum Teil werden diese BFH-Urteile aber nicht veröffentlicht, weil diese der Finanzbehörde nicht gefallen. Daher sind diese BFH-Urteile oder auch BFH-NV (NV = nicht veröffentlicht) besonders interessant und werden auch veröffentlicht. Sie finden diese BFH-Urteile in der Rechtsprechungsdatenbank von juris (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland) und in der Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - (mit DVD sowie einer Recherchemöglichkeit im Internet).

Sie können die nicht veröffentlichten BFH-Urteile beim beck-shop.de! portofrei bestellen.

 

BFH-Urteile - Fachliteratur

 

Hier finden Sie Fachliteratur zum Verfahren vor dem Finanzgericht und BFH:

 

Weitere Steuerlinks:

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